Lexikon
Verabreichen [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Verabreichen ist das Applizieren von Betäubungsmitteln bei einer Person [z.B. durch Injizieren, Einflößen] ohne Mitwirkung dieser Person.
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Verabreichen ist das Applizieren von Betäubungsmitteln bei einer Person [z.B. durch Injizieren, Einflößen] ohne Mitwirkung dieser Person.