Lexikon
Straffreier Eigenkonsum [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Straffreier Eigenkonsum kommt nur in Frage, wenn der/die Konsumierende keine Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel hat. Das liegt z.B. vor, wenn das Betäubungsmittel "in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird". Es darf allerdings nicht an dritte weitergegeben werden.