Lexikon
Ein- und Ausführen [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM], der aussagt, dass Betäubungsmittel die Staatsgrenze der BRD auf irgendeine Weise überschreiten.
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM], der aussagt, dass Betäubungsmittel die Staatsgrenze der BRD auf irgendeine Weise überschreiten.