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Lexikon

Betäubungsmittelgesetz [BtMG]

enthält eine Liste aller unter den Begriff "Betäubungsmittel" fallenden Substanzen.
Hierbei handelt es sich um nicht verkehrsfähige Stoffe, aber auch um verkehrsfähige Substanzen, welche aber verschreibungspflichtig sind.

"Nicht verkehrsfähig" bedeutet, dass Handlungen (Besitz, Handel, Herstellung, Ein- und Ausfuhr, Werbung, Weitergabe), die im Zusammenhang mit solchen Substanzen stehen, verboten sind bzw. man dazu eine spezielle Erlaubnis benötigt (bezieht sich auf Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker und Polizeibeamte u.a., die durch ihre Tätigkeit mit solchen Substanzen zu tun haben).

Das Betäubungsmittelgesetz regelt alle im Zusammenhang mit
Betäubungsmitteln auftretenden rechtlichen Fragen und enthält Pflichten, die sich im Umgang mit den Substanzen ergeben (auch in Bezug auf Überwachung und Vorgehensweise bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als Vorschriften für Behörden sowie für Ärzte und Apotheker zur Aufbewahrung, Abgabe und Verschreibung).

Ziel des Gesetzes ist es, die als notwendig erachtete Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln sicherzustellen und mit Hilfe besonderer Auflagen deren Missbrauch vorzubeugen.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind ordnungswidrig oder strafbar.
 
Weitere Infos findet ihr unter Recht.

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