Lexikon
Besitz [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel [also nicht das, was landsläufig unter Eigentum verstanden wird]. Zum Besitz von Betäubungsmitteln gehört sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Besitz. Bei mittelbarem Besitz besteht die Möglichkeit der Verfügung [z.B. bei der Aufbewahrung von BtM in einem Schließfach]