Lexikon
Arzneimittelgesetz
Es enthält Vorschriften zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Menschen und Tieren.
Es soll allgemeine Sicherheit des Verkehrs von Arzneimitteln gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Es ist vorgeschrieben, dass jedes Arzneimittel, das für die Anwendung an Mensch und Tier gedacht ist, zugelassen sein muss. Dies geschieht durch die Bundeszentrale für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Medikament muss dazu verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die im Arzneimittelgesetz niedergeschrieben sind.
Das Arzneimittelgesetz gilt als gesetzliche Grundlage für alle mit der Herstellung und Prüfung, dem Inverkehrbringen, der Zulassung, der Kontrolle, dem Verschreiben, der Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln zusammenhängenden Fragen.