Blutspende bei gelegentlichem Drogenkonsum
Blutspende bei gelegentlichem Drogenkonsum
Hallo Ihr Lieben,
ersteinmal Danke für Eure wichtige Arbeit! Ich habe die Themen überflogen und zu meiner Frage nicht auf Anhieb eine Antwort entdeckt, darum stelle ich sie an dieser Stelle.
Ich konsumiere gelegentlich Drogen (hauptsächlich Speed und Ketamin), etwa alle zwei Monate ungefähr. Ich möchte nun wissen, wie viel Zeit nach dem Konsum vergehen sollte, damit ich ohne Bedenken wieder Blut spenden darf, sodass es auch benutzt werden kann.
Viele Grüße und macht weiter so!
Antwort Dr. Frühling-Team
Hallo,
vielen Dank für Deine Anfrage und auch für Dein positives Feedback zu unserem Projekt, das freut uns sehr.
Wir empfehlen Dir, mit der Blut- bzw. Plasmaspende so lange zu warten, bis theoretisch kein Nachweis im Blut mehr erfolgen kann. So kannst Du sicher sein, niemanden durch Deine Spende zu gefährden.
Speed ist im Blut/Serum 8-24 Stunden nachweisbar. Ketamin ist nur wenige Stunden im Blut/Serum nachweisbar.
Hier findest Du weitere Nachweiszeiten zu weiteren Substanzen.
Auch in den Blutspendezentren unterliegen die Ärzt*innen der Schweigepflicht. Nach Angaben des Haema-Blutspendezentrums in Leipzig sollte der Fragebogen am Anfang möglichst ehrlich beantwortet werden, um einen gewissen Qualitätsanspruch zu gewährleisten. Laut dem DRK (Deutsches Rotes Kreuz) geht es bei der Abfrage nach Drogenkonsum vor allem darum, sicher zu stellen, dass keine Blutproben, die noch aktive Wirkstoffe einer psychoaktiven Substanz enthalten, verwendet werden. Dies könnte eventuell zu Wechselwirkungen führen, wenn der/die Spendenempfänger*in Medikamente im Blut hat.
Im Vordergrund steht, dass es zu keiner Übertragung von Infektionskrankheiten, Hepatitis B und C oder auch anderen Erkrankungen kommt. Um die Empfänger*innen der Blut- bzw. Plasmaspenden zu schützen, werden die Proben im Labor noch einmal gründlich gecheckt, jedoch nicht generell auf Drogen untersucht.
Dein gelegentlicher Konsum von Drogen schließt Dich also von einer Blutspende nicht prinzipiell aus.
Viele Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.