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20 Jahre altes Novalgin (Metamizol - Natrium)

20 Jahre altes Novalgin (Metamizol - Natrium)

Hallo liebes Team,

ich habe bei einer alten Dame im Schrank eine kleine Flasche gefunden mit der Aufschrift „Novalgin“ ... das Verfallsdatum ist 31.12.99 und ich würde gerne wissen ob ich es noch gebrauchen kann da nicht alle Medikamente nach so langer Zeit giftig sind. 

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort <3


Dr. Frühling

Hallo,

die Haltbarkeit einer Substanz ist prinzipiell abhängig von der galenischen Formulierung (Wie und aus welchen Zutaten wurde die Tablette o.ä. hergestellt?), der Lagertemperatur, der Feuchtigkeit sowie der Sonneneinstrahlung.

Durch Haltbarkeitsversuche der Arzneimittelfirmen wird das Verfallsdatum festgelegt.
Arzneimittel gelten in der Regel als verfallen, wenn sich 10% des Wirkstoffs abgebaut haben oder sonstige Verfallserscheinungen (z.B. Verfärbungen) auftreten. Für Normalbedingungen (mitteleuropäisches Klima, trockene Lagerung, kein direktes Sonnenlicht) gilt die Faustregel ca. 5 Jahre Haltbarkeit nach Herstellung.  Andere zugelassene Medikamente haben neben einem absoluten Verfallsdatum noch ein zusätzliches Verfallsdatum nach Öffnung der Flasche.

Nach dem Verfall muss nichts Dramatisches passieren. Es kann aber durchaus sein, dass sich toxische [giftige] Abbauprodukte bilden. Wie sich das bei Novalgin verhält, können wir nicht mir Sicherheit sagen. Sehr wahrscheinlich ist jedenfalls, dass weniger als 90% des deklarierten Wirkstoffgehalts tatsächlich in der Tablette oder den Tropfen vorhanden sind.

Du könntest bei einem Giftnotruf [https://www.dastelefonbuch.de/Notruf/Giftnotruf] anrufen und Dich erkundigen, ob Du etwas zu befürchten hast, wenn Du aus Versehen das verfallene Medikament konsumiert hast.
 
Am besten aber ist, Du fragst vorher in einer Apotheke nach, denn Apotheker*innen wissen sowas am besten.
 
Viele Grüße
Dein Dr. Frühling Team

Quelle: https://drugscouts.de/de/lexikon/haltbarkeit-von-medikamenten

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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